Arbeitsrecht
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Holger Jacobs Arbeitnehmer und Unternehmer vom Individualarbeitsrecht bis zum Kollektivarbeitsrecht und erarbeitet gemeinsam mit seinen Mandanten Strategien zur Klärung vorhandener arbeitsrechtlicher Fragen und Probleme.
Der Schwerpunkt der Bearbeitung liegt beim Kündigungsschutz. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, muss unbedingt innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Lässt man diese Frist ungenutzt verstreichen, wird die Kündigung wirksam, man hat keinen Anspruch auf eine Abfindung
Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Geltendmachung von Urlaubsabgeltungsansprüchen bei langjährig erkrankten Mitarbeitern. Die sich ändernde EUGH-Rechtsprechung zum Urlaubsrecht muss im Blick behalten werden.
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